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Antrag Schwerbehinderung – Rechte, Hilfe und Beratung

Rund 7 Millionen Menschen in Deutschland leben mit einer Schwerbehinderung – das sind knapp neun Prozent der Bevölkerung. Vier bis fünf Prozent der Menschen mit Schwerbehinderung haben diese seit ihrer Geburt – die Mehrzahl tritt erst im Laufe des Lebens auf. Von einer Schwerbehinderung spricht man bei Personen, die einen anerkannten Grad der Behinderung von mindestens 50 Prozent haben – dieser Grad kann körperliche, seelische, geistige oder soziale Beeinträchtigungen beinhalten. Wann genau eine Einstufung zur Schwerbehinderung vorliegt, ist im Sozialgesetzbuch neun (SGB) eindeutig geregelt.

Dabei ist nicht die Art der Erkrankung entscheidend, sondern die Dauer der Beeinträchtigung. Wer demnach also nur für einen kurzen Zeitraum erkrankt, gilt nicht als schwerbehindert – auch wenn die Beeinträchtigung in dieser Zeit erheblich ist. Ist der Betroffene aber dauerhaft eingeschränkt, werden die Voraussetzungen für eine Schwerbehinderung erfüllt.

Feststellung der Behinderung durch das Versorgungsamt

Wer eine Schwerbehinderung amtlich feststellen lassen möchte, muss ärztliche Gutachten einreichen, die Erkrankungen, Schwere und Verlauf belegen. Bei der Feststellung werden alle vorhandenen Beeinträchtigungen berücksichtigt. Die Grundlage hierfür bilden die versorgungsmedizinischen Grundsätze der Versorgungsmedizin-Verordnung, mit der sichergestellt werden soll, dass die Beurteilungen bundesweit nach einem vorgeschriebenen Schema ablaufen. Die Feststellung einer Schwerbehinderung erfolgt durch die Versorgungsämter. Eine Schwerbehinderung kann aus unterschiedlichen Gründen auftreten und der Grad kann sich im Laufe des Lebens verändern – sobald sich die gesundheitliche Situation verschlechtert, kann die Feststellung erneut beantragt werden.

Nachteilsausgleiche mit dem Schwerbehindertenausweis

Um die Nachteile der Behinderung zumindest teilweise auszugleichen und den Menschen ein weitestgehend selbstständiges Leben zu ermöglichen, existieren eine Reihe von Nachteilsausgleichen. Diese können sein:

  • Unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personenverkehr
  • Steuerliche Erleichterungen
  • Benutzung von Behindertenparkplätzen
  • Rundfunkbeitragsermäßigung
  • Ermäßigter Eintritt bei Veranstaltungen
  • Im Arbeitsleben Zusatzurlaub und Kündigungsschutz

Wer einen anerkannten Grad der Behinderung von mindestens 50 Prozent hat, kann einen Schwerbehindertenausweis beantragen. Der Schwerbehindertenausweis dient als Nachweis, wenn jemand Nachteilsausgleiche für schwerbehinderte Menschen in Anspruch nehmen möchte. Anfangs wird der Ausweis meist auf 5 Jahre befristet ausgestellt und es findet eine regelmäßige Überprüfung statt, ob der Status als Schwerbehinderter noch vorliegt.

Wenn erkennbar ist, dass sich an der gesundheitlichen Situation keine Veränderungen ergeben, kann der Schwerbehindertenausweis unbefristet erteilt werden. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn jemand aufgrund einer Querschnittslähmung dauerhaft an den Rollstuhl gebunden ist.

Antrag Schwerbehinderung? Lassen Sie sich beraten

Sie leiden an einer Erkrankung und wissen nicht, ob Sie einen Antrag auf Schwerbehinderung stellen können? Gerne werden wir Sie entsprechend beraten, dies gemeinsam mit Ihnen prüfen und gegebenenfalls einen Antrag auf Schwerbehinderung stellen.

Diese Beratung beinhaltet:

  • Beratung nach SGB IX
  • Beratung der Vorgehensweise
  • Zusammenstellung der Unterlagen für die Antragsstellung
  • Antragsstellung
  • Widerspruchsverfahren
  • Vermittlungsvorschläge an Fachärzte und Anwälte

Tipp: Diskrete Gesprächsrunden mit psychologischer Begleitung

Bereichernde Ergänzung zur Beratung durch diskreten Austausch mit Dritten oder zum Beispiel als Alternative zum Besuch einer Selbsthilfe-Gruppe in Bremen. Nur kurze Wartezeiten. Jetzt unverbindlich in die Warteliste eintragen!

gespraechsrunde 1

Feedback

Danke, dass Sie für mich als Berater dagewesen sind. Sie haben mein Problem erkannt und mich sehr gut beraten. Ich kann Sie nur weiterempfehlen.

Ich muss Ihnen einfach Danke sagen für ihren unermüdlichen Einsatz und Begleitung. Sie haben mich auf den Weg gebracht. Danke  und nochmals Danke

Herr Hoffmeister, Sie sind ein Engel, was Sie alles getan haben ist unbezahlbar. Sie einfach nicht aufgegeben und immer wieder einen neuen Weg gefunden und dabei auch mich gerettet.

Ihre Kompetenz und Netzwerk ist unbeschreiblich, eine Weiterempfehlung ist gegeben.

Herr Hoffmeister, Sie versuchen mein Leben, mein Fleisch und Blut, mein Kind zu retten. Es ist für mich mehr als die Welt bedeutet. Ihr unermüdlicher Einsatz ist lobenswert und ich kann Ihnen nicht sagen, wie es ist, diese Rettung zu erleben. Ein ganz dickes Dankeschön.

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Frank Hoffmeister

Telefonische Direktberatung – Jetzt anrufen:

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Bevorzugen Sie eine Online-Beratung (z. B. Zoom, Skype) oder ein persönliches Gespräch vor Ort (Sebaldsbrücker Heerstraße 12, 28309 Bremen)?
Sie können uns gern kurz Ihre Situation schildern und einen passenden Termin vorschlagen: beratung@fh-bifo.de

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